Auch dieses Jahr findet wieder unser beliebtes Jedermann-Turnier statt. Die Austragungszeit wird ca. zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr sein (genaue Zeiten werden den angemeldeten Gruppen mitgeteilt). Im Anschluss wird es nach einer kleinen Pause (wir müssen schließlich alles auswerten und die Urkunden drucken) eine Siegerehrung incl. Bewirtung geben.
Gewertet wird in Gruppen zu jeweils drei Personen, eine Differenzierung nach Geschlecht wird nicht durchgeführt.
Hier die wichtigsten Regeln in Kürze:
- Gruppenstärke drei Personen
- Aktive Sportschützen sind NICHT zugelassen, um einen fairen Ablauf zu ermöglichen
- Teilnehmer unter 18 Jahren (Mindestalter 14 Jahre!) benötigen eine Einverständnis der Erziehungsberechtigten
- Wettkampfdurchführung: die Teilnehmer schießen drei Disziplinen, jeder Teilnehmer schießt alles. Es werden folgende Disziplinen durchgeführt:
- Kleinkaliber-Repetiergewehr: liegend mit Zweibein, 15 Schuss auf 50 Meter Entfernung mit Zielfernrohr (3 Schuss zur Probe vorab zulässig). Benutzt wird die Zielscheibe Z18.
- Kleinkaliber-Selbstladebüchse Fallscheibe: vier Durchgänge auf fünf Fallscheiben auf Zeit (8 Schuss pro Durchgang maximal). Stehen gelassene Fallscheiben geben 10 Sekunden Strafzeit!
- Bogen: je 5 Schuss auf zwei verschiedene Entfernungen auf Zielscheiben und 3D-Ziel (Wildschwein)
- Wettkampf-Wertung: Es gibt Medaillen für die ersten drei Plätze in jeder Einzeldisziplin pro Schütze, Pokale für die ersten drei Plätze der Mannschaften über alle Disziplinen und einen Pokal für den besten Einzelschützen über alle Disziplinen.
- Startgeld: 30,- EUR pro Gruppe incl. Munition, Scheiben und Leihwaffen.
Anmeldefrist: 13. Juni 2026 um 23:59 Uhr über das unten stehende Anmeldeformular. Nach Anmeldung wird eine Rechnung für das Startgeld verschickt, die Anmeldung wird erst mit Bezahlung wirksam! Startgeld ist Reuegeld, wer nicht zum gemeledeten Start antritt, hat keinen Anspruch auf Erstattung! Ersatzteilnehmer können natürlich vorab gemeldet werden.
WICHTIG: Vor und während des schießens gilt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen strikt eine Promillegrenze von 0,0‰ –ebenso gilt natürlich auch ein Verbot sämtlicher anderer legaler sowie illegaler Rauschmittel!




